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Der Landesumweltanwalt soll in Zukunft neben der Verteidigung
von Naturinteressen auch alle möglichen Folgen für
die Umwelt und besonders auch für die Lebensqualität
der Menschen Partei ergreifen.

Die Vielfalt und Schönheit unseres Landes muss
so gut wie möglich erhalten bleiben oder verbessert werden.
Alle geplanten Maßnahmen sollen nach umsichtiger Prüfung
aller Umweltfaktoren nur dann umgesetzt werden, wenn keine
nachhaltigen negativen Folgen zu erwarten sind.
Der Gesetzgeber hat dazu: Richtlinien, Gesetze, Verordnungen
und Konzepte erlassen um die Landschaftswerte, aber auch die
Lebensräume zu schützen. Umweltfaktoren wie geologischer
Untergrund, Landschaftsbild, Wasserhaushalt, Luftzusammensetzung
der Luft, aber auch Lärm und andere Beeinträchtigungen
werden von den Vertretern der Umweltanwaltschaft genau beobachtet
und nachteilige Veränderungen aktiv und entschlossen
aufgezeigt und bekämpft.
Das Parteienrecht wird bürgernah
und für alle Beteiligten nachvollziehbar aufbereitet
und dargestellt. Anstatt einer Verhinderungspolitik soll Aufklärung
und Zusammenarbeit mit den Antragstellern angeboten werden,
das Mittel der Mediation soll
in schwierigen Fällen angewandt werden. Die Landesumwelt-anwaltschaft
will einer positiven Entwicklung unseres Landes keineswegs
im Weg stehen, vor Verwirklichung von Projekten muß
aber abgeklärt sein, welche Folgen für Land und
Leute zu erwarten sind, und ob die Maßnahmen den Anforderungen
der Nachhaltigkeit entsprechen.
Nur unter Berücksichtigung dieser Voraussetzung kann
Tirol ein lebenswertes und liebenswertes Land bleiben, die
Vertreter der Landesumweltanwaltschaft möchten sich für
die Gestaltung einsetzen, die auch den nächsten Generationen
Lebensfreude an der Vielfalt und Schönheit ermöglicht.
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